Schweizerischer Weinhandel – Verstärkte Weinhandelskontrollen zeigen Wirkung

Im Jahr 2014 haben die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) und die Kantonschemiker insgesamt 1‘815 Weinhandelsbetriebe kontrolliert. Bei 854 Betrieben wurden kleinere Bemängelungen angebracht, 36 Betriebe wurden bei den Kantonsbehörden verzeigt – unter anderem wegen unzulässigen Verschneidens von Wein oder einer falschen Etikettierung.

Insgesamt zeigt sich, dass sich der verbesserte Informationsaustausch bewährt und zur Steigerung der Effizienz der Kontrollen beiträgt. Für Betriebe, die neu in den Weinhandel einsteigen, wird die Weinhandelskontrolle die bestehende Zusammenarbeit mit der Ecole du vin in Changins/Nyon ausweiten. In der Deutschschweiz wird sie nach geeigneten Partnern suchen, damit wiederum ein Ausbildungslehrgang angeboten werden kann. In diesem Bereich gibt es Handlungsbedarf.

Nach mehreren Fällen von unzulässigen Weinverschnitten in der Schweiz haben sich die Weinhandelskontrolle (SWK) und die Kantonschemiker, welche für die Westschweiz die Kontrollen in diesem Bereich der Kantonalen Zertifizierungsstelle (OIC) untervergeben, im letzten Jahr auf einen verstärkten Datenaustausch, gemeinsame Kontrollen und gegenseitigen Informationen über die getätigten Sanktionen geeinigt. Diese verstärkte Tätigkeit hat im Berichtsjahr 2014 zu zielgerichteteren und zu verbesserten Kontrollen der Ankauf- und Verkaufsdeklarationen geführt.

Von 1815 Kontrollen gab es bei 925 Betrieben keine Beanstandungen. Bei 854 Betrieben wurden entweder administrative Verbesserungsvorschläge oder aber Bemerkungen angebracht, die formelle Mängel betreffen.


Die Statistik zeigt den mengenmässigen Export von Wein aus der Schweiz in den Jahren 1996/97 bis 2013. (Quelle: Statista.de)

Mehr Verzeigungen

Im Berichtsjahr wurden von der Weinhandelskontrolle (SWK) 26 Betriebe bei den zuständigen Kantonsbehörden verzeigt. Im Jahr zuvor waren es lediglich 18 Betriebe. „Unerlaubte Weinverschnitte und falsche Etikettierungen waren wiederum die Hauptgründe für eine Verzeigung“, so der Genfer Kantonschemiker Dr. Patrick Edder. Die kantonalen Kontrollorgane und die Interkantonale Zertifizierungsstelle verzeigten 10 Betriebe (plus 1 gegenüber 2013). Die Zunahme der Verzeigungen erklärt sich mit der verstärkten Kontrolltätigkeit und der konsequenten Verzeigungspolitik.

Bei insgesamt 1815 Kontrollen beträgt die Anzahl Betriebe, die sich wegen grober Verstösse verantworten müssen, rund 2 %. Philippe Hunziker, Geschäftsführer der Weinhandelskontrolle: „Die schwerwiegenden Verstösse werden konsequent den kantonalen Behörden überwiesen – nur so können wir langfristig zur Glaubwürdigkeit des Schweizer Weins beitragen“.

Verzeigungsgründe SWK:

Täuschende Etiketten + Falschdeklaration 6 (9)
Unerlaubte Verschnitte 7 (2) und Zusammenlegungen 11 (6) 18 (8)
Kellerbuchhaltung 1 (3)
Übermässige Ausbeute und Nichteinhaltung Produktionslimiten 1 (3)
Unerlaubte Abtretung Verschnitt-/Zusammenlegungsrecht 1 (0)
Weinhandel ohne Registrierung (Fasswein) 0 (2)
Andere Gründe 4 (2)

Verbesserte Ausbildung bei neuen Betrieben notwendig

Zusätzlichen Ausbildungsbedarf gibt es bei Betrieben, die neu ins Weinhandelsgeschäft eintreten (insbesondere bei Flaschenhändlern). Bei 352 dieser Betriebe, die 2014 zum ersten Mal kontrolliert wurden, gab es in 279 Fällen Beanstandungen (rund 80%). Zumeist waren die Kellerbuchhaltung und die Dokumentation mangelhaft. „Diese Mängel sind auch darum nicht akzeptabel, weil die Neubetriebe bei der Registrierung durch die Weinhandelskontrolle ausdrücklich und schriftlich auf ihre Pflichten hingewiesen werden,“ so Ständerat Urs Schwaller, Präsident der Schweizer Weinhandelskontrolle.


Die Ausbildung soll bei neuen Weinbetrieben verbessert werden. (Bild: © Stas Walenga – shutterstock.com)

Folgende Massnahme wurde beschlossen

Neubetriebe kennen die geltenden Vorschriften nicht oder nur mangelhaft. Weil Handlungsbedarf herrscht,hat die Schweizer Weinhandelskontrolle SWK beschlossen, die bestehenden Angebote zu verstärken bzw. in der Deutschschweiz erneut einen umfassenden Lehrgang zur Rechtslage und Qualitätssicherung im Weinhandelsgeschäft anzubieten.

Ein solcher Kurs wurde Ende der 90er Jahre im Zuge der allgemeinen Liberalisierung abgeschafft. Für die Weinhandelskontrolle ist die gezielte Schulung der Neubetriebe jedoch notwendig.

Die Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK), die Interkantonale Zertifizierungsstelle (OIC) und die Kantonschemiker verbessern die Kontrolltätigkeit fortlaufend, insbesondere bei Schwachstellen in den Arbeitsabläufen und Inspektionen. Die SWK, die OIC sowie die Dienststellen der kantonalen Laboratorien sind ISO 17020 zertifiziert. Das Bundesamt für Landwirtschaft führt zurzeit eine detaillierte Analyse der Weinlese- und Weinhandelskontrolle durch. Die kantonalen Kontrollorgane, die SWK und die OIC sind an diesem Prozess beteiligt. Verbesserungsvorschläge werden voraussichtlich in diesem Sommer erwartet.

 

Quelle: Tätigkeitsbericht der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) und der Kantonschemiker

Oberstes Bild: Weinregion Lavaux – © Alexander Chaikin – shutterstock.com

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