b24-Wochenrückblick: Kritik an der Geldpolitik der SNB

Der starke Franken und damit auch die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bleiben Dauerthemen. In einem Interview kritisierte der Baseler Wirtschaftswissenschafter Peter Bernholz die aktuelle Geldpolitik der SNB. Ein Währungskorb mit fixen Wechselkursen für Euro und US-Dollar würde aus seiner Perspektive die Schweizer Interessen besser wahren.

Bei der geplanten Übernahme der Baseler Firma Syngenta durch den US-Konzern Monsanto wird es kartellrechtliche Probleme geben. Ein nächstes Gebot hängt davon ab, ob Monsanto Kaufinteressenten für diverse Unternehmensbereiche von Syngenta finden kann. Die grossen Schweizer Internet-Provider Swisscom und UPC Cablecom sind wegen mangelnder Netzneutralität in die Kritik und ins Visier der Wettbewerbskommission geraten. Eine Studie des Staatssekretariats für Migration bescheinigt einem grösseren Teil der Flüchtlinge in der Schweiz gute Arbeitsmarktfähigkeiten. In Las Vegas starb mit B. B. King am vergangenen Donnerstag eine Blues-Legende.

Währungskorb gegen den starken Franken als „Schadensbegrenzung für die Schweiz“? 

Der Geldpolitiker und emeritierte Ökonomieprofessor der Uni Basel, Peter Bernholz, forderte in einem Interview mit der „NZZ am Sonntag“ die Einführung eines Währungskorbes, um die Überbewertung des Franken einzudämmen. Bereits im Januar 2015 wäre dieser Schritt die bessere Alternative zur blossen Aufhebung des Mindestwechselkurses gewesen. Unmöglich ist er auch heute nicht – aus Bernholz´ Sicht müsste die SNB dafür jedoch ihre Glaubwürdigkeit durch grössere Interventionen auf dem Markt beweisen. Ein solcher Währungskorb könnte je zur Hälfte aus Euro und US-Dollar bestehen. Für den Wechselkurs des Franken zum Euro empfiehlt der Ökonom eine Untergrenze von CHF 1,14, im Hinblick auf den US-Dollar Parität. Eine Aufgabe der Bindung der Schweizer Währung an die beiden internationalen Leitwährungen hält er dagegen für wenig realistisch. Derzeit gehe es um „Schadensbegrenzung für die Schweiz“.

Eine Deindustrialisierung der Schweiz muss verhindert werden


Schweizer fürchten sich vor der Deindustrialisierung.
Schweizer fürchten sich vor der Deindustrialisierung. (Bild: © bikeriderlondon – shutterstock.com)


Bernholz geht davon aus, dass die Überbewertung des Franken durch die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie der US-amerikanischen Notenbank getrieben wird und noch mehrere Jahre dauern könnte. Die Folgen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt der Schweiz wären fatal. In den 1970er Jahren waren nach einer längeren Überbewertungsphase des Franken etwa zehn Prozent der Arbeitsplätze weggebrochen. Das aktuelle Franken-Hoch trifft vor allem die Industrie der Schweiz – die Nationalbank sei heute in der Pflicht, eine Deindustrialisierung der Eidgenossenschaft zu verhindern. Eine Absage erteilte Bernholz der Negativzins-Politik der SNB. Da die Swap-Sätze zwischen den Währungen angestiegen sind, sind Geldanlagen in der Schweiz für ausländische Investoren immer noch attraktiv. Ausserdem führen die Negativzinsen zu immer riskanteren Anlagemodellen und einer unausgewogenen Ressourcenverteilung in der realen Wirtschaft. Da die Pensionskassen gezwungen sind, einen Teil ihres Kapitals in Anleihen anzulegen, müssen sie bei steigender Inflation oder einer Zinserhöhung mit empfindlichen Verlusten rechnen.

Wird Syngenta vor dem Verkauf an Monsanto filetiert?


Monsanto möchte seine Marktmacht weiter ausbauen.
Monsanto möchte seine Marktmacht weiter ausbauen. (Bild: © igor – Fotolia.com)


Zum Wochenbeginn äusserten sich viele Beobachter optimistisch, dass der US-amerikanische Konzern Monsanto sein Übernahmeangebot für den Baseler Pestizid-Hersteller Syngenta noch einmal erhöhen wird. Der Syngenta-Verwaltungsrat hatte zuvor ein Gebot von 449 Franken pro Anteilsschein zurückgewiesen. Als gewünschte Grössenordnung waren danach mindestens 500 Franken pro Aktie im Gespräch. Aus Expertensicht belaufen sich die Synergieeffekte der Fusion auf 600 bis 850 Millionen Dollar. Ausserdem könnte Monsanto durch die nach US-Recht mögliche Verlegung seines Steuersitzes in die Schweiz pro Jahr rund 400 Millionen Dollar Steuern sparen. Kartellrechtlich dürfte der Deal allerdings problematisch sein, da Monsanto bereits jetzt einen grossen Teil des globalen Saatgutmarktes kontrolliert und Syngenta mit seinen Pestiziden ebenfalls Weltmarktführer ist. Absehbar ist inzwischen, dass Monsanto das Schweizer Unternehmen bei einer Übernahme deshalb wohl filetieren würde. Verkauft werden sollen nicht nur das US-Saatgutgeschäft, sondern auch andere Syngenta-Unternehmensteile. Eine neue Monsanto-Offerte hängt nun auch davon ab, wie erfolgreich Monsanto bei der Käufersuche ist. Als mögliche Interessenten gelten die deutschen Chemiekonzerne BASF und Bayer, die China National Chemical Corp. sowie der US-Konzern Dow Chemical.

Diskriminieren die grossen Schweizer Internet-Provider andere Online-Dienste?


Internet Service Provider haben einen grossen Einfluss auf das Internet.
Internet Service Provider haben einen grossen Einfluss auf das Internet. (Bild: © asharkyu – shutterstock.com)


Auf die grossen Schweizer Internet-Provider Swisscom und UPC Cablecom kommt möglicherweise Ärger zu. Die Wettbewerbskommission prüft, ob sie die Verbindungen zu Diensten wie YouTube, Zattoo oder Netflix unzureichend ausbauen und damit ihren eigenen TV-Angeboten Vorteile verschaffen. Eine repräsentative Umfrage des TV-Streaming-Dienstes Zattoo zeigt, dass bereits 14 Prozent der Schweizer auf einen TV-Anschluss verzichten und ausschliesslich Internetfernsehen nutzen. Weitere 45 Prozent gaben an, dies künftig tun zu wollen. Dafür sind sie jedoch ebenso wie die Anbieter der Dienste auf die Nutzung der Kabelnetze angewiesen. 58 Prozent aller Internetanschlüsse in der Schweiz werden durch die Swisscom bereitgestellt. UPC Cablecom forciert als zweiter Platzhirsch in Sachen Internet durch permanente Zukäufe kleinerer Netzanbieter den Konzentrationsprozess der Branche. Zwar geben beide Unternehmen an, dass in ihren Netzen für alle anderen Anbieter die gleichen Konditionen gelten, beanspruchen jedoch auch das Recht, die Daten anderer Provider zu bevorzugen oder auszubremsen.

Bei der Wettbewerbskommission ist jetzt ein informelles Verfahren angelaufen, um zu prüfen, ob die Marktführer durch zu geringe Bandbreiten einen effizienten Zugang ihrer Kunden zu unternehmensfremden Angeboten verhindern und damit kleinere Anbieter diskriminieren. Ob darauf eine offizielle Untersuchung folgt, ist bisher offen. Dass es für die Wahrung der Netzneutralität gesetzliche Regelungen geben muss, ist jedoch unbestritten. In die Debatte hat sich kürzlich auch der Erfinder des Internets, Tim Berners-Lee, eingeschaltet. In einem Interview warf er den Netzbetreibern vor, mit ihrer Drosselungspolitik Innovationen auszubremsen und eine Infrastruktur zu monopolisieren, deren Kosten letztlich ihre Kunden tragen.

Migrationsstudie: Viele Flüchtlinge verfügen über eine Ausbildung und Berufserfahrung


Flüchtlinge sind besser gebildet, als viele meinen. (Bild: © FooTToo – shutterstock.com)


Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat aktuelle Zahlen publiziert, die nahelegen, dass die Schweizer Wirtschaft das Arbeitsmarktpotenzial von Flüchtlingen besser nutzen sollte. Für das Pilotprojekt „Potenziale nutzen – Nachholbildung“ wurden 423 kürzlich anerkannte Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge zu ihrem beruflichen Hintergrund befragt – mehr als die Hälfte von ihnen verfügte über eine Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung. Sieben Prozent hatten ein Universitätsstudium absolviert, weitere zwei Prozent besassen einen Fachschulabschluss. Das SEM geht davon aus, dass diese Zahlen ein realistisches Bild der beruflichen Vorbildung von Flüchtlingen zeichnen. Angesichts des Fachkräftemangels und des „Kampfes um die Talente“ in vielen Branchen könnte sich ihre erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt als ein wichtiger Wettbewerbsfaktor erweisen. Gleichzeitig würden hierdurch die öffentlichen Kassen entlastet. Laut einer Studie des Bundesamtes für Statistik sind derzeit über 80 Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz für ihren Lebensunterhalt auf Sozialhilfe angewiesen.

B. B. King – Tod einer Blues-Legende 


Blues-Legende B.B. King ist verstorben. (Bild: © Randy Miramontez – shutterstock.com)


Am vergangenen Donnerstag verstarb in Las Vegas der Blues-Musiker B. B. King im Alter von 89 Jahren. Mit seinem Gitarrenspiel und seinen Songs hat er ganze Generationen von Rockmusikern geprägt. Seiner Gibson-Gitarre hatte King den Namen „Lucille“ gegeben, in seiner Autobiografie „Blues All Around Me“ schrieb er dazu, dass er seine Gitarre mit menschlichen Gefühlen verknüpfen wollte. Auch in seinen Liedern ging es um grosse Emotionen. Seine Alben haben sich millionenfach verkauft, für sein Lebenswerk hat er zahlreiche Auszeichnungen erhalten. Eric Clapton hat über B. B. King einmal gesagt, dass dessen Still universell und nicht auf ein Genre zu reduzieren sei.

Geboren wurde er im Jahr 1925 als Riley B. King auf einer Baumwollplantage im Mississippi-Delta. Das Gitarrenspiel erlernte er als Kind von Reverend Archie Fair, in dessen Gospelchor seine Mutter und Grossmutter an jedem Sonntag sangen. Mit sieben Jahren wollte er nichts anderes als ein „Prediger mit Gitarre“ sein – seine Karriere begann er mit 21 Jahren in Memphis/Tennessee. Das B. B. in seinem Namen steht für „Blues Boy“ – unter dem Pseudonym „Beale Street Blues Boy“ hatte er Ende der 1940er Jahre eine Radiosendung moderiert. Den internationalen Durchbruch schaffte B. B. King in den 1960er Jahren mit dem Song „The Thrill Is Gone“. Bis ins hohe Alter befand er sich auf einer „never ending tour“ mit mindestens 250 bis 300 Konzert-Terminen jährlich. Seine letzten Konzerte spielte er im vergangenen Oktober, musste diese Tournee jedoch aus gesundheitlichen Gründen stoppen. Am 14. Mai 2015 hat der „König des Blues“ diese Welt verlassen.

 

Oberstes Bild: © Aleksandar Grozdanovski – shutterstock.com

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