Wunderliche Wünsche von Beschäftigten

Ist von professioneller Betriebsausstattung die Rede, denkt man zuallererst an Maschinen, Werkzeuge, Büromaterial, Möbel und viele andere Dinge, die einen produktiven Arbeitsalltag überhaupt erst ermöglichen.

Die Bestellungen für die Betriebsausstattung der einzelnen Unternehmensbereiche werden meistens von der entsprechenden Fachabteilung begutachtet und ausgelöst. Oftmals wird dazu die fachliche Meinung der Vorgesetzten eingeholt, und schon geht die Bestellung bei nachgewiesener Erfordernis auf die Reise.

Wenn neue Betriebe oder neu geschaffene Arbeitsplätze ausgestattet werden, richtet sich die Einrichtung natürlich an den konkreten Anforderungen an den Arbeitsplatz aus. Erforderlich ist hier dann die Kenntnis davon, was am konkreten Arbeitsplatz notwendig ist. In komplizierteren Fällen, beispielsweise bei der Werkstattausrüstung, sind sinnvollerweise auch die Fachkräfte konkret gefragt, die später am entsprechenden Arbeitsplatz arbeiten. Was aber wird aus den manchmal sonderlich anmutenden Ausstattungswünschen, die scheinbar so gar nichts mit der klassischen Arbeitsplatzausstattung zu tun haben und dennoch von einzelnen Mitarbeitern vorgebracht werden?

Entweder verschwinden solche Anforderungen irgendwo ungesehen in irgendeiner Schublade oder gleich in der berühmt-berüchtigten Ablage P (P wie Papierkorb). Beides ist sicherlich nicht sinnvoll, da sich der Antragsteller doch irgendetwas bei seiner Bestellung gedacht haben muss.

Arbeitsplatz mit Sonderausstattung

Für jeden Arbeitsplatz gibt es standardmässige Ausstattungen, die sich in Möbel, Maschinen und Werkzeuge sowie Verbrauchsmaterialien untergliedern. Dazu gehören meist Arbeitsstühle, Arbeitstische, Computerausstattungen, arbeitsplatzbezogene Kleinmaschinen, Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien wie Schreibgeräte, Papier und dergleichen mehr.

Darüber hinaus sind aber auch Sonderausstattungen zu berücksichtigen, die entweder mit der körperlichen Konstitution der Beschäftigten im Zusammenhang stehen oder besondere Anforderungen an den spezifischen Arbeitsplatz erfüllen sollen. So können zum Beispiel Stehhilfen und Steharbeitsplätze eine sinnvolle Ergänzung oder Erweiterung bestehender Möblierungen sein, sofern die notwendige Einsicht in den Sinn solcher Zusatzausstattungen besteht. Gibt es hier in den zuständigen Fachabteilungen Unklarheiten, dann sollten die Bestellungen niemals einfach im Papierkorb landen. Lohnender und sinnvoller ist an dieser Stelle eine Rückverweisung in die bestellende Abteilung mit Bitte um Stellungnahme. Dann haben die dort Beschäftigten und deren Vorgesetzte die Möglichkeit, fachlich Stellung zur Bestellung zu beziehen. Grundsätzlich darf nämlich davon ausgegangen werden, dass eine Bestellung von Produkten zur Betriebsausstattung niemals ohne Grund und ohne tatsächlichen Bedarf ausgestellt wird.

Zu Sonderausstattungen für konkrete Arbeitsplätze können auch bestimmte Beleuchtungslösungen, Software, Spezialpapiere, spezielle Schreibgeräte oder unterstützende Hilfen, beispielsweise Fussstützen und ähnliche Produkte, gerechnet werden. Diese haben oftmals nicht unmittelbar etwas mit der auszuführenden Aufgabe zu tun, können aber die Aufgabenerledigung erheblich unterstützen und damit auch die Ergebnisse verbessern.


Fast schon zum Standard gehören Grünpflanzen an vielen Arbeitsplätzen. (Bild: © Goran Bogicevic – shutterstock.com)

Aussergewöhnliche Utensilien

Aus Erfahrung habe ich an dieser Stelle einmal ein paar „Extrawünsche“ zusammengefasst, die auf den ersten Blick extravagant erscheinen, im zweiten Moment aber durchaus Sinn ergeben.

Ausser-Haus-Diktiergerät

Eine solche Forderung erscheint zunächst absurd. Handelt es sich jedoch um Beschäftigte im Aussendienst oder in kreativen Bereichen, dann fällt ein anderes Licht auf solche Bestellungen. Immerhin lassen sich mit einem Diktiergerät kurze Gedankengänge und kreative Ideen schnell festhalten und können dann später am Arbeitsplatz weiter ausgearbeitet werden. Nur eine gute Idee, die auch schnell festgehalten werden kann, hat das Potenzial, weiterbearbeitet zu werden. Also kann ein Diktiergerät auch für solche Beschäftigten eine gute Investition sein, die auf den ersten Blick gar nicht mit Diktaten befasst sind.

Ist Berufsbekleidung ein Standardwunsch?

Berufskleidung ist nicht gerade preiswert. Besonders dann nicht, wenn es um spezielle Ausrüstungen geht. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sich die Beschäftigten selbst um die benötigte Arbeitskleidung kümmern. Sinnvoll ist die betriebliche Abwicklung solcher Wünsche immer dann, wenn es um personalisierte Berufskleidung geht oder wenn die Arbeitsschutzausrüstung übermässig teuer ist. Manchmal geht es auch gar nicht um die Berufsbekleidung selbst, sondern eher um deren Pflege. Da bestellen betroffene Abteilungen auch schon einmal eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner und dazu noch regelmässig Waschmittel als Verbrauchsmaterial. Prüfen Sie hier sorgfältig, ob solche Nebenleistungen bereits arbeitsvertraglich geregelt und vielleicht sogar richtig sinnvoll sind.

Materialien für die Reinigung und Pflege

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass die betrieblichen Einrichtungen durch vertraglich gebundene Reinigungsunternehmen regelmässig geputzt und gepflegt werden. Eine gute Sache, die allerdings nicht ausschliesst, das am einzelnen Arbeitsplatz oder in bestimmten Bereichen dennoch Reinigungsmaterialien bestellt werden. Ganz einfach aus dem Grund, dass hier auch spezielle Reinigungsaufgaben anfallen, die dem verpflichteten Reinigungsunternehmen nicht überlassen werden. So ist es beispielsweise immer wieder üblich, dass Computertechnik von den Reinigungsunternehmen nicht mit einbezogen wird. Hier sorgen die Mitarbeiter selbst für die Sauberhaltung und Pflege der Technik, sofern dafür auch die entsprechenden Mittel und Materialien zur Verfügung stehen.

Werte erhalten und sichern

Fast schon zum Standard gehören Grünpflanzen an vielen Arbeitsplätzen. Zwar werden dann für gutes Geld Grün- und Blühpflanzen angeschafft, die Pflege wird jedoch vergessen. Kein Wunder, dass irgendwann Mitarbeiter anfangen, Giesskannen, Pflanzenerde, Töpfe und Dünger zu bestellen. Hier geht es nicht um die Pflege privater Hobbys, sondern um den Erhalt der betrieblichen Anschaffungen, eben auch in der Form von Pflanzen. Die positiven Wirkungen von Pflanzen an vielen Arbeitsplätzen sind bekannt, dementsprechend sollte auch an die Pflege der Pflanzen gedacht werden.



Allein diese vier Beispiele zeigen, dass so mancher zunächst wundersame Anspruch an die Betriebsausstattung gar nicht so sonderlich ist. Eine gewissenhafte Prüfung solcher Bestellungen ist daher immer auch dann Pflicht, wenn das Anliegen der Beschäftigten zunächst etwas merkwürdig erscheint. Die Betriebseinrichtung lebt eben auch von Details, die zunächst nicht originär mit der Erfüllung der Aufgaben am Arbeitsplatz zu tun haben.

 

Oberstes Bild: © Stuart Jenner – shutterstock.com

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Mehr zu Olaf Hoffmann

Olaf Hoffmann ist der kreative und führende Kopf hinter dem Unternehmen Geradeaus...die Berater.
Neben der Beratertätigkeit für kleine und mittlere Unternehmen und Privatpersonen in Veränderungssituationen ist Olaf Hoffmann aktiv in der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
Als Autor für zahlreiche Blogs und Webauftritte brilliert er mit einer oftmals bestechenden Klarheit oder einer verspielt ironisch bis sarkastischen Ader. Ob Sachtext, Blogbeitrag oder beschreibender Inhalt - die Arbeiten des Autors Olaf Hoffmann bereichern seit 2008 in vielfältigen Formen das deutschsprachige Internet.

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