Chancen im Steuerprozess: 10 zu 1 gegen den Steuerpflichtigen

Wie stehen die Chancen im Steuerverfahrensrecht für den Steuerpflichtigen?

Der vorliegende Aufsatz analysiert dies über alle Prozessstufen mit Fokus auf Basel-Stadt.

Im Veranlagungsverfahren sieht das wie folgt aus:

  • Veranlagung gemäss Steuererklärung: 95% für den Steuerpflichtigen
  • Im Rechtsmittelverfahren ist es gerade umgekehrt: Einsprache: 5-10% für den Steuerpflichtigen
  • Steuerrekurskommission: 15-20% für Gutheissung
  • Appellationsgericht: 5-10% für Gutheissung
  • Bundesgericht: 10% für Gutheissung

Die Steuerverwaltung ist kantonale Vollzugsstelle des Steuergesetzes. Diese Steuergesetzgebung gehört zum öffentlichen Recht, das heisst, dass der Staat in einem Obrigkeitsverhältnis zum Staatsbürger steht. Nach Einreichung der Steuererklärung setzt der Steuerbeamte den Steuerbetrag fest. Er entscheidet, wieviel Steuern der Steuerpflichtige zahlen muss.

Oft muss der Steuerbeamte dies aufgrund unvollständig ausgefüllter Steuerdeklarationen entscheiden. Das Interesse an einer genau ausgefüllten Erklärung ist beim Steuerpflichtigen oft nicht gross und die Akzeptanz der Steuerrechnung ist sehr hoch, wenn der Steuerbetrag nicht stark vom Vorjahr abweicht.

Dort wo ein aktives Interesse seitens des Steuerpflichtigen besteht, ist das Veranlagungsverfahren von einem guten Dialog geprägt und der Beamte gibt sich Mühe, die Anliegen des Pflichtigen ernst zu nehmen. Dieses verständnisvolle Verhalten hat zum Ergebnis, dass die Steuerveranlagungen in der Regel Zustimmung finden. Einige wenige Prozente führen zu Einsprachen. Eine begründete Einsprache führt zu einem Überdenken beim Beamten. Ohne Einsprache wird die Veranlagung rechtskräftig und vollstreckbar (Rechtskraft oder auch Unrechtskraft).

Steuerveranlagung

Für die Aussage, ob die Steuerveranlagung gemäss eingereichter Steuererklärung entspricht, habe ich als Grundlage die von der artax Fide Consult AG eingereichten Steuererklärungen als Basis genommen. Die Gesellschaft, bei der ich seit über 20 Jahren im Verwaltungsrat bin und für die Steuerabteilung verantwortlich zeichne, reicht pro Jahr etwa 1200 Steuererklärungen ein. Dies zu rund einem Drittel für juristische Personen und zu zwei Drittel für natürliche Personen. Wir stellen dabei fest, dass die Veranlagungen in einem hohen Masse exakt den eingereichten Steuererklärungen entsprechen. Die Abweichungsquote entspricht dabei weniger als 5%. Die Abweichungen ergeben sich hauptsächlich im Ermessenbereich und teilweise im steuerjuristischen Bereich.

Fazit: Bei professionell ausgefüllten Steuererklärungen ist mit einer sehr hohen Zustimmungsquote zu rechnen.

Einsprache

Mit einer Einsprache kommt es zu einem Einspracheentscheid, der die Veranlagung zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen abändern kann. Der Entscheid wird im Kanton Basel-Stadt durch die Rechtsabteilung der Steuerverwaltung gefällt. Hier ändern sich die Vorzeichen. Fast alle Einsprachen werden abgewiesen und nur ganz offensichtliche Fehler korrigiert.

Im Rahmen meiner Dissertation „Die Steuereinsprache im Kanton Basel-Stadt“ (1985) hatte ich wissenschaftliche Einsicht in die Einspracheentscheide und konnte die hohe Ablehnungsquote erfassen. Viele Ablehnungen ergaben sich aus „Protesteinsprachen“ welche entweder nicht begründet waren oder sich in blossen Behauptungen erschöpften. Die Abweisungen hier sind juristisch einwandfrei. Bei meiner wissenschaftlichen Arbeit habe ich rund 1500 Einspracheentscheide analysiert.

Bei den substantiellen Begründungen sieht es anders aus. Grundtenor: „Wir haben alles richtig gemacht und korrigieren nicht“. Als Steuerjurist mit über 20 jähriger Steuerpraxis, Jus-Studium mit Abschlussfach Steuerrecht, Dissertation im Steuerrecht, und als Autor von mehreren Fachbüchern erlaube ich mir die Beurteilung, dass die Begründungen der Ablehnung teilweise keine steuerjuristische Grundlage haben. Vielmehr geht es darum, den Machtapparat zu erhalten und das Dogma der Unfehlbarkeit zu zelebrieren. In den nachfolgenden Instanzen werden solche Entscheide kaum korrigiert.

Die Steuerverwaltung publiziert keine Statistik. Eine erneute Einsicht zum Verfassen dieses Artikels mit aktuellen Zahlen wurde mir von der Steuerverwaltung nicht erlaubt.

Fazit: 95% aller Einsprachen werden abgewiesen.

Nur bedingt unabhängige Rekurskommission

Nach einem abweisenden Einspracheentscheid ist der nächste Schritt der Rekurs an die Steuerrekurskommission. Auch diese weitere Instanz ist nicht ganz neutral. Die Mitglieder werden durch die Regierung ernannt. Solche Rechtsinstanzstrukturen sind im Verwaltungsverfahren oft anzutreffen. Sie genügen modernen rechtsstaatlichen Vorstellungen nicht. Gewählt werden ausschliesslich Advokaten, welche sich nur am Rande mit Steuerrecht befassen. Es gibt in der Steuerrekurskommission kein einziges Richtermitglied, welches sich hauptberuflich mit Steuerrecht befasst. Entsprechend hat die Steuerverwaltung Gewicht, welches als professionelle Behörde mit einem Beamtenapparat von über 200 Mitarbeitern erdrückend ist. Das fachliche Gegengewicht fehlt vollkommen.

Die Steuerrekurskommission publiziert ihre Entscheidpraxis (erstmals 2014 für die Jahre 2011 bis 2013).

Fazit: 75-80% aller Steuerrekurse werden abgelehnt (130 Entscheide p.a.).

Erste und einzige unabhängige Instanz

Wenn wir noch die nächste, dritte Instanz anschauen, so stellen wir fest, dass erst jetzt eine verwaltungsneutrale Stelle unabhängig richterlich urteilt; das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Stadt (Appellationsgericht). Eine Rechtsinstanz ist damit angerufen, die bereits das höchste kantonale Gericht ist. Dieses muss sich mit der ganzen Rechtsordnung (nicht nur Steuern) befassen und soll hier innerhalb einer sehr umfassenden und komplizierten Rechtsmaterie urteilen.

Aufgrund des hohen Kostenrisikos für den Steuerpflichtigen und die hohe Ablehnungstendenz in den Urteilen gibt es wenige Urteile (ca. 35 pro Jahr). Das Appellationsgericht publiziert in Ihrem Bericht eine Statistik. Dank der freundlichen Audienz bei der vorsitzenden Präsidentin konnten die Steuerurteile analysiert werden.

Fazit: über 90% aller Entscheide gehen zulasten des Rekurrenten (2011 – 2013).

Bundesgericht

Die letzte Instanz ist das Bundesgericht. Dieses urteilt im kantonalen Steuerrecht im Bereich der Willkür. Nur kantonale Urteile, welche willkürlich sind, werden gerügt. Damit ist die Kritik an unrichtigen Urteilen ausgeschlossen. Nur offensichtlich unrichtige, stossende Urteile können korrigiert werden. Faktisch endet die kantonal steuerliche Gerichtsbarkeit beim Kanton. Gion Clopath hat die Urteilsstatistik erstellt und publiziert (Clopath, Gion: Lohnt sich der Gang nach Lausanne? StR 60 (2005), S. 100 ff).

Fazit: 90% aller Entscheide gehen zulasten des Rekurrenten.

Reformbedarf

Das Rechtsmittelsystem im Steuerrecht ist nur beschränkt dem Steuerpflichtigen hilfreich. Es ist reformbedürftig. Innerhalb der Verwaltung sollten unabhängigere Strukturen geschaffen werden. Nach dem Einspracheverfahren bedarf es einer unabhängigen Steuerrekurskommission, mit Wahl durch ein unabhängiges Organ. Als nächste Instanz empfiehlt sich ein spezialisiertes Steuergericht. Ferner sollten alle Richter nicht dem Staatsangestelltenstatus unterliegen und auch nicht von der öffentlichen Hand entschädigt werden.

Wer urteilt schon gegen seinen Arbeitgeber? Rechtsstaatliche Prinzipien sollten unbedingt Beachtung finden; Unvoreingenommenheit, Dokumentationspflicht, transparente Rechtsprechung, Dialog mit dem Steuerpflichtigen und keine Kaiserrechtssprechung, Weiterbildungs­verpflichtung, Qualitätskontrolle und Peer Review, Besuche bei ausländischen Gerichten und weg vom helvetischen Chor hehrer Rechtsprechung hin zu einer realitätsnahen selbstkritischen Beurteilung. Ob der Steuerpflichtige eine Steuergerechtigkeit erfährt, hängt also sehr von der Steuerverwaltung und dem einzelnen Beamten ab. Was danach folgt, ist keine Hilfe.

 

Artikel von: artax Fide Consult AG / Mitglied von Morison International / www.artax.ch
Oberstes Bild: © sergign – shutterstock.com

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Mehr zu Dr. iur. Bernhard Madörin

Seit 2000 ist Dr. iur. Madörin Partner und langjähriges Mitglied des Verwaltungsrates der artax Fide Consult AG. Neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer hat er als Steuer- und Treuhandexperte die Gesamtverantwortung für die Bereiche Steuern, Recht und Unternehmungsberatung inne und kann heute auf rund 30 Jahre Berufserfahrung als Treuhänder und selbständiger Unternehmer zurückblicken.

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