Betreibungsregisterauszug Kanton Basel Stadt: 130 Millionen Schulden

Unser Schuldbetreibungsrecht erlaubt jeder Person, jede Person zu betreiben. Oftmals wird die Betreibung angedroht, um Rechtsvorteile zu erlangen. Tatsächlich sind die rechtlichen Wirkungen minimal. Die einzige juristische Wirkung liegt in der Unterbrechung der Verjährung. 

Abwehren kann man die Betreibung nicht, sie ärgert den Betriebenen höchstens und für den Betreibenden hat sie nur Kosten zur Folge. Man kann also abgesehen von der Verjährungsunterbrechung von diesem Instrument absehen.

Erste und wichtigste Gegenmassnahme ist die Erhebung des Rechtsvorschlages, welcher zugleich mit der Zustellung erhoben werden kann. Damit ist die Betreibung neutralisiert, und es ist wieder an der Gegenseite zu klagen. Zusätzlich kann man beim Betreibungsamt nach Art. 74 SchKG vom Gläubiger verlangen, dass er die Dokumente für seine Forderung beim Betreibungsamt deponiert.

  1. Vorlage der Beweismittel

1 Auf Verlangen des Schuldners wird der Gläubiger aufgefordert, innerhalb der Bestreitungsfrist die Beweismittel für seine Forderung beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen.

2 Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird der Ablauf der Bestreitungsfrist dadurch nicht gehemmt. In einem nachfolgenden Rechtsstreit berücksichtigt jedoch der Richter beim Entscheid über die Prozesskosten den Umstand, dass der Schuldner die Beweismittel nicht hat einsehen können.

Weitere Möglichkeit ist die Erhebung einer Beschwerde nach Artikel 17.

1 Mit Ausnahme der Fälle, in denen dieses Gesetz den Weg der gerichtlichen Klage vorschreibt, karegisternn gegen jede Verfügung eines Betreibungs- oder eines Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt werden.1

2 Die Beschwerde muss binnen zehn Tagen seit dem Tage, an welchem der Beschwerdeführer von der Verfügung Kenntnis erhalten hat, angebracht werden.

3 Wegen Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung kann jederzeit Beschwerde geführt werden.

4 Das Amt kann bis zu seiner Vernehmlassung die angefochtene Verfügung in Wiedererwägung ziehen. Trifft es eine neue Verfügung, so eröffnet es sie unverzüglich den Parteien und setzt die Aufsichtsbehörde in Kenntnis.2 

1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

2 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Jedermann kann bei einem Interessensnachweis einen Betreibungsauszug über eine andere Person beim Betreibungsamt verlangen. Bei einem grösseren Engagement ist dies nützlich (Mietvertrag, grössere Warenlieferung, etc.) und eine günstige Kostensicherungsmassnahme.

Beim Lesen eines Betreibungsregisterauszuges ist jedoch etwas Interpretation gefragt: Eine einzelne Betreibung von einer Privatperson, insbesondere über einen sehr kleinen oder absurd hohen Betrag, sagt in der Regel nichts über die Bonität aus, sondern deutet meist auf eine bestrittene Forderung hin. Bei wiederholten Betreibungen von institutionellen oder öffentlichen Gläubigern (z.B. Krankenkasse, Kreditkartenfirma, AHV, Steuern) hingegen müssen Sie davon ausgehen, dass die Zahlungsfähigkeit fragwürdig ist, und sich mit geeignete Massnahmen wie z.B. Vorauszahlung absichern, oder ganz auf die Geschäftsbeziehung verzichten.

Einen Betreibungsauszug über den Kanton zu erhalten ist mit rechtlichen Hürden verbunden. Obwohl eigentlich jeder Bürger durch seine Steuerzahlungen das Recht hat zu wissen, wie es um den Kanton steht, verwehrt das Betreibungsamt den Auszug. Das Gericht hat letztes Jahr entschieden und den Auszug bewilligt.

Der Betreibungsregisterauszug des Kantons Basel-Stadt weist Schulden in der Höhe von CHF 130 Millionen aus, dies entspricht 6,5% der Staatsschulden. Der Betreibungsauszug der öffentlichen Hand ist wenig publik. Für die Leser des artax-Newsletters wird er nun exklusiv veröffentlicht.

 

Oberstes Bild: © vinnstock – shutterstock.com

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