Volksinitiative: Krankenkasse soll künftig Fitnessabo übernehmen

Der regelmässige Besuch im Fitnessstudio oder ein geregeltes Lauftraining gehören für viele Schweizer zu einer aktiven Lebensweise dazu und leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit. Leider ist neben Licht auch Schatten zu finden: Unzählige Eidgenossen leiden unter Übergewicht und leisten durch Sport und Fitness keine Massnahmen hiergegen.

Eine Volksinitiative möchte hiergegen vorgehen und Fitnesstraining auf das gleiche Niveau wie ein Medikament oder andere Behandlungsformen heben. Ziel der Ende März vorgestellten Initiative ist es, dass der Besuch eines Fitnessstudios in den Leistungskatalog der gesetzlichen Grundversicherung aufgenommen würde und so vom behandelnden Arzt als Therapieleistung verschrieben werden könnte.

Fitness – sinnvolle Massnahme gegen viele gesundheitliche Leiden

Die positiven Auswirkungen eines Fitnesstrainings auf Körper und Geist sind unumstritten, viele Menschen schätzen ein geregeltes Workout oder betreiben Kraft- und Ausdauertraining als Hobby. Nachweislich wirkt sich Fitness auf viele physiologischen Prozesse positiv aus, beispielsweise wird das Herz-Kreislauf-System gestärkt und die Muskulatur gekräftigt. Der wichtigste Grund für viele Schweizerinnen und Schweizer, mit dem Fitnesstraining zu beginnen, ist jedoch das Verbrennen überflüssiger Pfunde. Und tatsächlich lassen sich in jeder Altersstufe bei einem kontrollierten Ausdauertraining zahllose Kalorien verbrennen, die zu einer Gewichtsabnahme, einer Entlastung von Muskeln und Gelenken und einer generell gesünderen Lebensweise beitragen.

Bei all diesen positiven Auswirkungen ist es fast erstaunlich, dass das Fitnessabo beim örtlichen Fitnessclub noch nicht als Leistung durch die Krankenkasse abgedeckt wird. Anders als bei der Behandlung akuter Erkrankungen durch Medikamente lässt sich mit einem häufigen Fitnesstraining vielen Symptomen vorbeugen, gerade bei mässigem oder starkem Übergewicht sind Folgeerkrankungen über Jahre und Jahrzehnte hinweg extrem wahrscheinlich. Die neue schweizerische Volksinitiative strebt dies an und sieht sowohl Kraft- als auch Ausdauertraining als Leistungen an, die in den Katalog der gesetzlichen Grundversicherung gehören. In seiner öffentlichen Erklärung nannte der Schweizerische Finesscenter- und Gesundheitsverband SFGV explizit klassische Zivilisationskrankheiten wie Adipositas oder psychische Leiden, die durch Fitness gelindert werden könnten.

Mit Förderung durch die Krankenkasse zum gesünderen Lebensstil

Während die Kosten im Gesundheitsbereich über Jahrzehnte angestiegen sind und sich bei vielen Krankenkassen in höheren Beiträgen widerspiegeln, sind Massnahmen zur Vorbeugung gesundheitlicher Beschwerden eine wichtige Säule des Gesundheitssystems. Mit einem rechtzeitigen und von der Krankenkasse bezahlten Fitnesstraining liessen sich diverse Erkrankungen und jahrelange Folgekosten der Krankenversicherer einsparen, argumentiert der SFGV. Eine Übernahme des Fitnessabos in den gesetzlichen Leistungskatalog wäre somit auch im Interesse der Krankenversicherer selbst, da sie sich langfristig rechnen würde. Einen entsprechenden Grundsatz in der schweizerischen Verfassung niederzuschreiben, gehört zu den wichtigsten Zielsetzungen der Initiative.

Aktuelle Stimmen seitens der Krankenversicherer gibt es noch nicht, die erste Reaktionen aus der Bevölkerung sind gemischt. Tatsächlich ist es fraglich, ob das Verschreiben eines Fitnesstrainings durch den Arzt Übergewichte oder anderweitig Erkrankte dazu bringen wird, regelmässig etwas für ihre Gesundheit zu leisten. Wer die Wichtigkeit einer gesunden Lebensweise erkannt hat und diese beispielsweise durch den Besuch im Fitnessstudio ausdrückt, wird dies unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenversicherung tun. Ausserdem lässt sich das finanzielle Ausmass einer solchen Leistungsübernahme und das tatsächliche Einsparpotenzial nur schwer abschätzen, was für Politik und Krankenversicherer ein entscheidendes Argument in ihren Überlegungen darstellen dürfte.

Erfolg der Volksinitiative erst in wenigen Jahren abschätzbar

Wie bei sämtlichen Volksinitiativen in der Schweiz hat der SFGV die Aufgabe, binnen 18 Monaten 100.000 Stimmen in der schweizerischen Bevölkerung zu sammeln. Ist dieses Ziel erreicht, wird das Vorhaben im Rahmen einer Volksabstimmung landesweit gestimmt und im positiven Fall in die Verfassung aufgenommen. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch einige Jahre vergehen, sollte jeder Schweizer Bürger zunächst an seine Eigenverantwortung denken und sich generelle Gedanken über eine gesunde Lebensweise machen. Schliesslich muss es in vielen Fällen nicht zwangsläufig der Gang ins Fitnessstudio sein, um gesünder zu leben und Pfunde zu verlieren.

 

Oberstes Bild: © Robert Kneschke – shutterstock.com

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