Ärgernis Werbeanrufe – wehren Sie sich

Sie haben Ihren Namen mit einem Stern vor unerwünschten Anrufen von Telefonverkäufern schützen lassen? Erwarten Sie aber jetzt nicht, dass alle Werbeanrufe unterbleiben, oft werden diese Einträge schlichtweg ignoriert. Die Unternehmen haben Ihren Sitz im Ausland oder wechseln häufig die Telefonnummer, so dass kaum rechtliche Schritte gegen sie unternommen werden können.

Im Jahr 2012 trat die Gesetzesänderung gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft und schuf eine  eindeutige Rechtslage. Wer seinen Eintrag im Telefonbuch mit einem Stern versehen lässt, verbietet Werbeanrufe von Versicherungen, Telefondiensten, Zeitungen und Gewinnspielen. Unternehmen, die dieses Verbot missachten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen.

Verbraucher haben in den letzten Jahren zum Beispiel der SKS (Stiftung für Konsumentenschutz) wegen unerwünschter Telefonwerbung Tausende von Beschwerden übermittelt. In ungefähr 50 ungewöhnlich schweren Übertretungen des Gesetzes hat die SKS Strafanzeige gestellt. Aber Theorie und Praxis klaffen hier weit auseinander. Die Verfahren ziehen sich hin, wenn es überhaupt zu Verurteilungen kam, waren die Geldbussen eher gering.

Auch das Seco (Staatssekretariat für Wirtschaft) leitete 25 Strafanzeigen weiter, die aus über 8000 Beschwerden entstanden. Das Recht, Telefonnummern zu blockieren, haben aber nur die Strafbehörden der Kantone, dem Seco sind die Hände gebunden. Auch Informationen zu den Inhabern der entsprechenden Telefonnummern werden nicht an das Seco weitergegeben. Die Rechte des Seco müssen dringend erweitert werden, eine Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs wurde in Gang gesetzt.

Die Telefonverkäufer arbeiten mit verschiedenen Tricks. Angezeigt werden beispielsweise Schweizer Telefonnummern, der Anruf wird aber aus dem Ausland weitergeleitet. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bestätigte, dass Rufnummern von ausländischen Unternehmen ganz legal gemietet werden können, sofern sie registriert sind und die Nummer zum grössten Teil in der Schweiz einsetzen. Die Überprüfung der Voraussetzungen ist in der Praxis gar nicht möglich, Briefkastenfirmen können nicht ohne weiteres ermittelt werden. Wenn dazu die Mietfirma noch häufig die Nummern ändert, ist eine Verfolgung ganz unmöglich.

Werbung oder Betrug

Die Anrufe unterscheiden sich deutlich in der betrügerischen Absicht. Während manche Telefonverkäufer ein durchaus seriöses Angebot machen möchten, verstecken sich hinter anderen Anrufen schlicht Betrugsversuche. Es wird zum Beispiel behauptet, man würde von einer Firma anrufen, wo man bereits Kunde ist. Die Telefonnummer der Stadtwerke oder des grossen Telekommunikationsunternehmen Swisscom werden vorgetäuscht, der Eindruck entsteht, tatsächlich mit dem bekannten Unternehmen zu telefonieren. Diese Betrugsmasche nennt sich Spoofing.

Noch frecher sind andere Unternehmen, die telefonisch einen Termin zur Überprüfung von Telefonleitungen oder ähnlichem vereinbaren. Haben Sie erst einmal die Wohnung betreten, wird dem ahnungslosen Opfer ein preiswerter Vertrag oder ein Spartarif aufgedrängt. Diese Manipulation ist so erfolgreich, weil man glaubt, bereits in einer Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen zu stehen.


Die Telefonverkäufer arbeiten mit verschiedenen Tricks. (Bild: © Csehak Szabolcs – shutterstock.com)

Ein aktueller Fall wurde in den Medien ausführlich beleuchtet: Eine Telefongesellschaft hat sich für die Swisscom ausgegeben und speziell Senioren aufgesucht, um ihnen besondere Tarife für ihre Altersgruppe aufzuschwatzen. Mit Sternen versehene Telefonbucheinträge wurden selbstverständlich ignoriert. Das Seco hat eine Strafanklage eingereicht.

Kürzlich benachrichtigte ein Apotheker aus Zürich die Polizei, dass bislang unbekannte Anbieter ältere Menschen telefonisch drängten, statt der erforderlichen Medikamente für 200 Franken einen Tee zu bestellen. Das Unternehmen, das hinter der angeblich Schweizer Telefonnummer steckt, konnte nicht ermittelt werden.

Sterneintrag und trotzdem Werbeanrufe 

Wie verhalten Sie sich am besten, wenn Sie unerwünschte und störende Werbeanrufe erhalten? Wie können Sie sich vor Betrug schützen? Legen Sie sofort auf, lassen Sie sich auf keine Diskussion ein, geben Sie keine Informationen oder persönliche Daten am Telefon heraus! Behauptet der Anrufen, dass Sie bereits einen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben? Gewissheit erlangen Sie über einen einfachen Rückruf bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Damit es gar nicht erst zu unerwünschten Anrufen kommt, bieten sich einige Alternativen an. Beantragen Sie bei Ihrem Telefonanbieter den Sterneintrag im Telefonbuch oder lassen Sie sich in der Telefonsperrliste des SDV (Schweizer Dialogmarketing-Verband) aufnehmen. Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Seco.

Die meisten Telefondienste bieten die Möglichkeit, einzelne Telefonnummern zu sperren. Auch die Telefone selbst oder die Telefonanlagen in Unternehmen haben Funktionen wie Nummer sperren und anonyme Anrufe unterdrücken. Bei Mobiltelefonen und Smartphones funktioniert es anders herum: Sie erstellen eine Liste mit Nummern, deren Personen und Firmen Sie anrufen dürfen. Informieren Sie sich über diese technischen Varianten bei den Herstellern oder einer Verbraucherorganisation.

Geben Sie bei Formularen im Internet keine Telefonnummer an. In der Regel werden Ihre Daten an Werbefirmen weitergereicht, lesen Sie sehr aufmerksam die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wenn Sie trotzdem Opfer eines unseriösen Telefonanbieters geworden sind oder nervige Anrufe erhalten, melden Sie den Vorfall bei einer Verbraucherschutzorganisation der SKS oder beschweren Sie sich beim Seco. Dort wird der Fall registriert und unter Umständen auch Strafantrag gestellt.



Machen Sie sich Notizen während des Gesprächs alle Details, es ist sehr hilfreich für die Beschwerde, wenn Sie möglichst genaue Angaben über die angezeigte Nummer, Datum, Uhrzeit, angeblicher Firmenname und Inhalt des Gesprächs machen können.

 

Oberstes Bild: © LoloStock – shutterstock.com

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