E-Mail-Marketing in der Schweiz – was ist erlaubt, was nicht?

In der Schweiz ist der automatische Massenversand von Werbung per E-Mail nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, die gesetzlich normiert sind. Wer gegen die Vorgaben verstösst, löst wegen unlauteren Wettbewerbs empfindliche Rechtsfolgen im Bereich des Zivil- und Strafrechts aus.

Rechtsgrundlage für den Massenversand von Werbung per E-Mail in der Schweiz ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und hier insbesondere Art. 3, der die Voraussetzungen für den E-Mail-Versand definiert.

Aus der Schweizer Gesetzeslage resultieren aus diesem sogenannten „Anti-Spam-Artikel“ Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit der Versand von Newslettern in der Schweiz rechtmässig ist. Zu diesen vom Gesetzgeber formulierten Voraussetzungen gehören unter anderem die Einwilligung des Empfängers, die Angabe eines korrekten Absenders sowie die Möglichkeit, den Newsletter jederzeit abzumelden.

1. Erste Voraussetzung ist, dass der Adressat die Einwilligung des Empfängers für den Versand eines E-Mail-Newsletters einholt. Um die Einwilligung des Empfängers abzufragen, stehen mehrere Verfahren zur Verfügung, nämlich Opt-in, Opt-out und Double-Opt-in.

  • Beim Opt-out wird eine unaufgeforderte Begrüssungs-E-Mail versendet, die die Möglichkeit enthält, den E-Mail-Versand abzubestellen.
  • Beim Opt-in wird vor dem Versand der werblichen E-Mail eine Einwilligung seitens des Empfängers eingeholt, ohne dass eine Bestätigungs-E-Mail versendet wird. Stattdessen erfolgt die Bestätigung online durch aktives Verhalten des Empfängers, indem er dem Empfang durch Setzen eines Häkchens zustimmt. Diese Einwilligung zum Empfang von E-Mails kann der Empfänger auch offline im Rahmen eines persönlichen Erstkontaktes abgeben.
  • Beim Double-Opt-in wird im Voraus eine Einwilligung eingeholt und eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Hyperlink versendet, der vom Empfänger angeklickt werden muss, um die Einwilligung zu aktivieren.

2. Der Absender der E-Mail muss ausserdem für den Empfänger eindeutig bestimmbar sein. Dazu ist erforderlich, dass der Absender vollständige und korrekte Angaben macht und auch unter diesen Kontaktdaten erreichbar ist. Insoweit ist es empfehlenswert, das Impressum in die E-Mail zu integrieren beziehungsweise mittels eines Links auf das Impressum der Unternehmenswebsite zu verweisen.

3. In jedem per E-Mail verschickten Newsletter muss der Empfänger die Möglichkeit für eine einfache und kostenfreie Abmeldung haben. Insoweit muss der Absender eine Ablehnungsmöglichkeit bereitstellen, was meist in Form eines Abmeldelinks geschieht.

Massgebliche Unterschiede zu anderen Ländern

Die gesetzlichen Vorgaben für den Versand von E-Mails variieren in den einzelnen Ländern. Die Gesetzgebung in Deutschland ist vergleichsweise restriktiv. Während in der Schweiz und auch in den USA das Opt-out-Verfahren vollkommen ausreicht, um die Einwilligung des Empfängers abzufragen, ist in Deutschland das Opt-in-Verfahren im E-Mail-Marketing zwingend vorgeschrieben.


Das senden von Spammails wird als unlauterer Wettbewerb angesehen. (Bild: © Feng Yu – shutterstock.com)

Rechtsfolgen bei Verstoss gegen die gesetzlichen Bedingungen

Den Versand von Newslettern sollte ein Absender nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer die im Gesetz formulierten Bedingungen nicht einhält und dagegen verstösst, muss mit rechtlichen Folgen rechnet. E-Mails, die die drei Bedingungen nicht erfüllen, können als Spam qualifiziert werden mit der Folge, dass sie als unlauterer Wettbewerb angesehen und deshalb straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.

E-Mail-Marketing – Vorteile, die überzeugen

E-Mail-Marketing ist ein sehr kostengünstiges und in seiner Wirkung sehr effektives Marketinginstrument. So kann es mit E-Mail-Marketing gelingen, aus Personen ohne Kaufinteresse Interessenten zu machen und aus diesen wiederum Kunden, die von Einzelkäufen zu regelmässigen Käufen animiert werden und so zu Bestandskunden werden.

  • Gegenüber anderen Marketingaktivitäten hat E-Mail-Marketing den Vorteil, dass es als Kommunikationsmittel eine hohe Popularität in der Geschäftswelt geniesst. E-Mails sind die am häufigsten genutzte Technologie im Internet.
  • Während traditionelle Direct-Mailings Print-, Porto- und Lettershop-Kosten nach sich ziehen, sind die Kosten für E-Mails als Werbemittel vergleichsweise gering, und eine komplette Umsetzung vom Verfassen bis zum Versand ist in wenigen Stunden möglich.
  • Durch den geringen Zeit- und Kostenaufwand wird der regelmässige Kundenkontakt vereinfacht. Der wiederum erhöht den Erinnerungswert der werblichen Aktivitäten. Durch die Intensität des regelmässigen E-Mail-Versands wird anders als bei einmaligen Kampagnen eine Beziehung zum potenziellen Kunden aufgebaut.
  • Je professioneller E-Mail-Kampagnen aufgezogen und abgewickelt werden, umso höher fallen die Response-Raten aus. Dies gilt auch im Vergleich zu klassischer Bannerwerbung und konventioneller Direktwerbung, deren Erfolgsquote hinsichtlich der Response-Rate vergleichsweise gering ist.
  • Unmittelbar nach dem Versand sind erste Reaktionen bereits sichtbar und messbar, die anders als bei konventioneller Direktwerbung in den ersten drei Tagen erzielt werden.
  • Die Erfolgsquote von E-Mail-Kampagnen kann mit einfach durchzuführenden Tests gemessen werden, wobei die daraus gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die nächste Kampagne einfliessen können.
  • E-Mail-Marketing erlaubt darüber hinaus eine Personalisierung der Nachricht und dadurch eine zielgruppengerechte Ansprache und ebensolche Selektionen. Insoweit kann die Werbemittelgestaltung differenziert und auf die Bedürfnisse des Empfängers zugeschnitten werden.


Sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, fühlt sich der Empfänger respektiert. Insgesamt herrscht eine hohe Akzeptanz dieses Werbe-Mediums vor, was auch erklärt, dass eine Vielzahl von Usern Newsletter abonnieren, da Sie sich brauchbare Informationen und die Vorstellung von Produkten und Dienstleistungen erhoffen.

 

Oberstes Bild: © Mathias Rosenthal – shutterstock.com

jQuery(document).ready(function(){if(jQuery.fn.gslider) {jQuery('.g-22').gslider({groupid:22,speed:10000,repeat_impressions:'Y'});}});