Die derzeitige Rechtslage zum Widerrufsrecht bei Telefon- und Onlinegeschäften

Überraschend hat der Schweizer Nationalrat den Vorschlag abgelehnt, das Widerrufsrecht bei Kaufgeschäften auch auf den Onlinehandel auszuweiten. Zwar können Haustürgeschäfte weiter widerrufen werden, im Internet abgeschlossene Geschäfte allerdings nicht. 

Der Verbraucher ist nun auf die Kulanz des Unternehmens beim Onlinehandel angewiesen. Das 14-tägige Widerrufsrecht bleibt jedoch bestehen, wenn man von Telefonverkäufern zum Geschäftsabschluss überredet wurde. Die Frage kommt auf, ob das Widerrufsrecht einzig Vor- oder aber auch Nachteile für die Verbraucher darstellt.

Ein nur teilweise gelungenes Vorhaben 

Noch im August 2014 konnte damit gerechnet werden, dass der Nationalrat dem Gesetzentwurf zustimmen würde. Der Gesetzentwurf sah vor, das Widerrufsrecht auf den Onlinehandel zu erweitern. Nun aber können Schweizer Bürger anders als in vielen anderen Staaten Europas, im Internet abgeschlossene Geschäfte nicht rückgängig machen.

Der Vorschlag wurde vom Nationalrat abgelehnt und an den Ständerat zurückgereicht. Hier muss der Entwurf nun überarbeitet und neu eingereicht werden. Die Ablehnung wird damit begründet, dass beim Onlinegeschäft der Verbraucher den ersten Schritt mache und nicht von einem Verkäufer gedrängt würde, ganz im Gegensatz zum Telefongeschäft.

Der Nationalrat unterstützt das Widerrufsrecht bei Telefongeschäften 

Anders als beim Widerrufsrecht für im Internet geschlossene Geschäfte, stimmte der Nationalrat dem Widerrufsrecht bei Telefongeschäften zu. Im Sinne des Verbraucherschutzes müsse hier ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, da Verbraucher nicht selten überrumpelt und zu einem Abschluss überredet würden. Die Frist soll auf 14 Tage festgesetzt werden. Die Frist bei Haustürgeschäften wurde dementsprechend von 7 auf 14 Tage verlängert.

Vor- und Nachteile des Widerrufsrechts 

Der offensichtliche Vorteil eines Widerrufsrechts ist zunächst einmal der, dass Verbraucher ihren Kauf rückgängig machen können. Einige Experten aber befürchten, dass sich daraus auch Nachteile entwickeln können. Das Stornieren von Bestellungen und die häufige Rückgabe von Waren werde Kosten bei den Shopbetreibern verursachen, die diese langfristig auf den Kunden umwälzen würden. Die Preise würden erhöht und im Endeffekt zahle der Verbraucher die Kosten für das Widerrufsrecht.

Die Vor- und Nachteile müssen gegeneinander aufgewogen werden, will man die Entscheidung gegen den Gesetzentwurf beurteilen, um zu entscheiden welche Variante am vorteilhaftesten für den Verbraucher ist. Mit Sicherheit aber sind die verlängerte Frist und die Änderungen bei Telefongeschäften ein grosser und definitiv gerechtfertigter Schritt im Verbraucherschutz. Nun bleibt abzuwarten zu welchen Änderungen es im Onlinehandel kommt.

 

Oberstes Bild: © Africa Studio – shutterstock.com

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