Kleingewerbe in den eigenen vier Wänden: Leben und arbeiten unter einem Dach 

Die Schweiz ist ein El Dorado für Existenzgründer: Im Jahr 2013 wurden hierzulande erstmals mehr als 40.000 Unternehmen neu gegründet. Ein beträchtlicher Teil davon sind Kleingewerbetreibende, die von zu Hause aus arbeiten. 

Ob in der Kommunikationsbranche, im Warenvertrieb oder in der Herstellung von Handarbeitsprodukten – wer daheim arbeitet, benötigt eine Grundausstattung an geeigneten Möbeln. Damit die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten gelingt, gilt es einiges zu beachten.

Erfolgsbausteine: Kombimöbel

Wer ein Gewerbe betreibt, benötigt in der Regel einen Büroarbeitsplatz. Steuerbehörden & Co. wünschen, dass jede Menge Unterlagen schriftlich festgehalten und aufbewahrt werden. Als Minimum werden schon von daher ein Schreibtisch und wohl auch ein Aktenregal oder -schrank benötigt.

Sollte kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung stehen, ist eine gute optische Einfügung in den Wohnbereich vonnöten. Als äusserst hilfreich hat es sich hier erwiesen, auf praktische Kombimöbel zurückzugreifen, die nicht allzu „dick auftragen“ und doch funktional dienen. So lässt sich etwa ein durch Ausziehplatten erweiterbarer Esstisch zu einer Arbeitsfläche für die Fertigung von Kleinspielzeug, Seidenblumen oder kunstgewerblichen Artikeln umwandeln oder dient als Ort für Verpackungs- und Versandtätigkeiten. Nach getaner Arbeit werden die Seiten wieder eingefahren und der Tisch wieder auf Normalgrösse und zu seiner ursprünglichen Bestimmung gebracht – bereit für das Abendessen im trauten Kreis.

Ein Sekretär schafft Möglichkeiten

Alternativ zu einem Schreibtisch, der oft eine Menge Platz benötigt und nicht selten das Gesamtbild eines Wohnraumes negativ beeinflusst, kommt die Anschaffung eines klassischen Sekretärs in Frage. Sekretäre gibt es in vielen Formen und Dekors – zumeist sogar in der gleichen oder einer ganz ähnlichen Holzart wie der, die im Rest des Zimmers zum Einsatz kommt. Auf diese Weise wirkt der Arbeitsplatz nicht störend, sondern fügt sich harmonisch in den Raum ein.

Vermieter informieren

Wer in einer Mietwohnung lebt und darin ein Kleingewerbe betreiben möchte, sollte unbedingt die Hausverwaltung über seine Absichten informieren. Bei „stillen“ Tätigkeiten wie schriftstellerischer Arbeit oder reinen Internetdienstleistungen mag dies entbehrlich sein. Doch wer Kundenverkehr erwartet, kommt nicht darum herum, seinen Vermieter zu informieren. Bevor man ein Firmenschild an der Haustür anbringt oder das Klingelbrett den Gewerbebetrieb verkündigt, muss der Eigentümer seine Zustimmung zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit geben – immerhin handelt es sich ja um Wohn- und nicht um Gewerberäume.

Begegnungsplatz der einladenden Art

Hat man es  in seinem häuslichen Kleingewerbe mit Kundenverkehr zu tun, sollte man nach Möglichkeit diesen „öffentlichen“ Bereich von den Privaträumen trennen. Ist der Flur ausreichend gross, kann hier – vielleicht mit einer kleineren Empfangstheke aus dem Büromöbelhandel – ein einladender Begegnungsplatz geschaffen werden.



Doch auch wer seine Besucher ins Wohnzimmer bitten muss, kann mit Raumteilern, einem entsprechend gestellten Bücherregal oder auch einem Vorhang den persönlichen vom geschäftlichen Sektor abtrennen. Mit ein wenig Kreativität und den passenden Möbeln gelingt insofern fast immer der Spagat zwischen Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.

 

Oberstes Bild: © wavebreakmedia – shutterstock.com

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