Share Deal oder Asset Deal – Unternehmenskauf in der Schweiz

Unternehmensverkäufe sind vor allem in kleinen, mittelständischen und familiengeführten Unternehmen ein Thema. Insbesondere dann, wenn es an Nachkommen oder einem geeigneten Nachfolger fehlt, ist es sinnvoll, über einen Verkauf nachzudenken.

Das Ziel, das Unternehmen zu verkaufen, kann über einen Share Deal oder Asset Deal erreicht werden, zwei Varianten des Unternehmenskaufs, die in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unterschiedlich ausgestaltet sind.

Share Deal und Asset Deal

Bei einem Unternehmenskauf wird unterschieden zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal. Der Share Deal heisst auch Share Purchase und kennzeichnet den Unternehmenskauf durch den Kauf von Aktien. Der Asset Deal wird auch als Asset Purchase bezeichnet und beschreibt den Kauf eines Unternehmens mit Aktiva und Passiva. Den einzig wahren Weg gibt es beim Kauf eines Unternehmens nicht. Stattdessen ist es für den Käufer wichtig, alle zur Verfügung stehenden Varianten hinsichtlich ihrer steuerlichen und rechtlichen Tragfähigkeit und Plausibilität zu überprüfen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.

Die Charakteristik eines Share Deals

Auch in der Schweiz ist der Share Deal die Variante, die am häufigsten beim Unternehmenskauf zum Einsatz kommt. Allerdings ist der Share Deal auf Kapitalgesellschaften begrenzt, deren Wert nach Anteilsrechten bemessen wird. Insoweit ist der Rechtsgrund für den Share Deal der Kauf von Aktien oder von Anteilen, was zu einem Wechsel der Anteilsinhaber führt. Grundlegende Voraussetzung ist deshalb die Due Diligence, eine mit gebotener Sorgfalt durchgeführte Risikoprüfung, die die Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die laufenden Geschäfte offenlegt, um eine möglichst objektive Wertfindung des Objektes zu erzielen und mögliche Risiken zu erkennen.

Ersatzweise kann anstelle eines Share Deals ein Asset Deal durchgeführt werden oder eine Fusion mit der Käufergesellschaft unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft mit gleicher Rechtsform handelt. Rechtlich festgezurrt wird der Share Deal in einem Kauf- oder Übertragungsvertrag, der neben den grundlegenden auch weitere Vereinbarungen beispielsweise über die Absicherung von Risiken enthalten sollte. Denn in rechtlicher Hinsicht gehen bei einem Share Deal alle Rechte und Pflichten einschliesslich der Verbindlichkeiten und Forderungen auf den Käufer über.

Vor- und Nachteile eines Share Deals

Ein wesentlicher Vorteil des Share Deals ist, dass die bisherige Kapitalgesellschaft als solche bestehen bleibt, sodass insoweit die Kontinuität gewahrt bleibt. Diese Kontinuität bezieht sich nicht nur auf die Mitarbeiter, sondern schliesst Lieferanten und Kunden mit ein. Auf diese Weise wird das Entstehen einer blossen Mantelgesellschaft vermieden. Die Formalitäten bei dieser Art des Unternehmenskaufs werden auf das Notwendige reduziert, um eine zügige Abwicklung sicherzustellen. Der Share Deal ist insoweit leicht zu überschauen, da Verträge, Forderungen und Verbindlichkeiten unberührt bleiben. Das allerdings ist mit der Konsequenz verbunden, dass der Käufer beim Share Deal Gefahr läuft, ihm möglicherweise unbekannte Verbindlichkeiten zu übernehmen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, in den Vertrag Regelungen über Haftungsfragen aufzunehmen.


Der Asset Deal ist nicht nur auf Kapitalgesellschaften begrenzt, sondern auch bei Personengesellschaften möglich. (Bild: alice-photo / Shutterstock.com)
Der Asset Deal ist nicht nur auf Kapitalgesellschaften begrenzt, sondern auch bei Personengesellschaften möglich. (Bild: alice-photo / Shutterstock.com)


Die Charakteristik eines Asset Deals

Anders als der Share Deal ist der Asset Deal nicht nur auf Kapitalgesellschaften begrenzt, sondern auch bei Personengesellschaften möglich, die jeweils der Rechtsgrund für den Unternehmenskauf sind. In der Schweiz variieren die jeweiligen Rechtsgrundlagen je nach Art des Unternehmens. Handelt es sich um eine Einzelfirma, wird die Vermögensübertragung nach FusG 69 ff. (Fusionsgesetz) abgewickelt. Handelt es sich um ein Unternehmen, das im Handelsregister (HR) eingetragen ist, folgt die Vermögensübertragung den Grundsätzen des FusG 69 ff. Ist dies nicht der Fall, ist das Unternehmen also nicht im Handelsregister eingetragen, erfolgt die Vermögensübernahme nach OR 181 (Obligationsrecht). Als Alternative bietet sich bei einer Kapitalgesellschaft der Share Deal an, während bei einer Personengesellschaft als Ersatzvorgehen ein Gesellschafterwechsel denkbar ist und bei der Einzelfirma keine Ersatzvariante zur Verfügung steht.

Vor- und Nachteile eines Asset Deals

Anders als der Share Deal ist der Asset Deal seltener geworden. Das hat unter anderem damit zu tun, dass der Käufer bei einem Asset Deal keine Anteile am Unternehmen erwirbt, sondern Wirtschaftsgüter, wozu beispielsweise Maschinen oder Gebäude zählen. Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die Eigentum eines Gesellschafters sind und von der Gesellschaft genutzt werden wie beispielsweise Grundstücke. Werden nicht nur Wirtschaftsgüter, sondern wird auch das Unternehmen im Rahmen eines Asset Deals übertragen, gilt Gleiches auch für die bestehenden Arbeitsverhältnisse mit der Folge, dass das Unternehmen lediglich als Hülle bestehen bleibt.

In rechtlicher Hinsicht bedeutet das, vom Käufer werden nur die Wirtschaftsgüter übernommen, die im Kaufvertrag ausdrücklich als solche bezeichnet sind, sodass hier Detailgenauigkeit gefragt ist. Alle in den Unternehmenskauf involvierten Vertragspartner müssen ihre Zustimmung geben, was gleichermassen für die Arbeitnehmer gilt und deshalb insgesamt sehr zeitintensiv ist. Insoweit bietet sich ein Asset Deal vor allem dann an, wenn nur ein bestimmter Bereich eines Unternehmens veräussert werden soll.

Share Deal oder Asset Deal – eine Frage der richtigen Entscheidung

Welche Transaktionsart die richtige ist, hängt vor allem davon ab, ob es sich um eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt. Während die Übertragung einer Personengesellschaft nur mit einem Asset Deal möglich ist, stehen bei einer Kapitalgesellschaft beide Varianten – Asset Deal und Share Deal – zur Verfügung. Wird ein Unternehmen insgesamt veräussert, ist der Share Deal die richtige Wahl, bei der Veräusserung von Teilen der Asset Deal. Und so passiert es häufig, dass in der Praxis Unternehmen, die vor einer Insolvenz stehen, über einen Asset Deal abgewickelt werden, während der Share Deal eine interessante Variante ist, wenn es darum geht, ein Unternehmen kostenmässig zu verschlanken, um es dann erfolgreich fortzuführen.

 

Oberstes Bild: © Bacho – Shutterstock.com

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