Abtreibungen sollen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen werden

Die schweizerische Volkspartei (SVP) sowie die christliche Volkspartei (CVP) plädieren dafür, dass Schweizer Krankenkassen zukünftig keine Kosten mehr für Abtreibungen übernehmen sollen.

Dies ist das erklärte Ziel einer neuen Volksinitiative der Parteien. Die notwendigen Unterschriften wurden bereits gesammelt und das Ersuchen am 30.06.2014 eingereicht, wie die Neue Zürcher Zeitung unter Berufung auf die SDA berichtet.

Bewussterer Umgang mit Sexualität statt Unterstützung bei Abtreibungen

Wie betont wird, ginge es den Urhebern der Initiative nicht um eine Entlastung der Krankenkasse, sondern darum, ein „bewussteres Sexualleben“ zu fördern. Studien in den USA hätten gezeigt, dass die Zahl der Abtreibungen signifikant zurückginge, wenn diese aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, so Elvira Bader, Nationalrätin der christlichen Partei. Peter Föhn, amtierender Nationalrat der SVP, konstatiert, dass es sich bei einer Schwangerschaft schliesslich nicht um eine Krankheit handele, für die die Krankenkassen zuständig wären.


SVP: Krankenkasse soll Abtreibungen nicht mehr übernehmen. (Bild: © Pauline Breijer – Fotolia.com)

Dennoch dürfe man betroffenen Frauen eine Abtreibung natürlich nicht verbieten und eine optionale Zusatzversicherung könne die anfallenden Kosten im Bedarfsfall übernehmen, sofern sie vorher abgeschlossen wurde. Im Falle von Schwangerschaften als Folge von Vergewaltigungen oder bei lebensbedrohlichen Komplikationen sollen die Kosten von der Krankenkasse weiterhin übernommen werden.

Bisherige Gesetzeslage

Bislang war der Sachverhalt so geregelt, dass eine Frau innerhalb der ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft frei entscheiden konnte, ob sie das Kind behalten möchte oder nicht. Die Kosten für eine Abtreibung wurden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Nach dieser gesetzlichen Frist darf ein Schwangerschaftsabbruch nur noch bei erheblichen Risiken für die Gesundheit durchgeführt werden. Auch ungewollt schwanger gewordene Mädchen haben das Recht auf eine Abtreibung, sofern sie bis zu einem Alter von 16 Jahren an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben. Die Eltern haben dabei kein Mitsprache- oder Mitentscheidungsrecht.



Nicht die erste Initiative

Die aktuelle Volkinitiative ist dabei keineswegs die Erste ihrer Art. Die Vertreter der Volksparteien haben bereits Anfang 2014 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch einen Monat später mit einer Mehrheit von 70 % abgelehnt wurde. Die Gegner der Initiative, insbesondere die SP Frauen und die Vereinigung der Berufsfachleute für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch, stehen einem solchen Entwurf äusserst kritisch gegenüber. Sie befürchten sowohl eine Zunahme nicht fachgerecht durchgeführter Abtreibungen samt Folgeschäden als auch einen Anstieg der Zahl ungewollter Kinder. All dies würde letztlich zu höheren Kosten führen als die finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die SP-Frauen weisen zudem darauf hin, dass Gesundheit nicht von den finanziellen Mitteln abhängig gemacht werden dürfe.

Dabei bleibt unsicher, ob hinter der Initiative auch parteipolitische Hintergedanken stecken, wobei Elvira Bader und Peter Föhn betonen, dass die Initiative ohne Wissen der Parteileitung ins Leben gerufen wurde.

 

Oberstes Bild: © idesign2000 – Fotolia.com

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