Personenfreizügigkeit: EU lehnt neue Verhandlungen ab

Die Schweiz hat einen Korb von der Europäischen Union (EU) bekommen. Eigentlich wollte der Bundesrat das Abkommen über die Personenfreizügigkeit neu verhandeln, doch der Staatenbund lehnte ab, wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtete. Die Botschafter der EU-Staaten haben sich demnach einstimmig dafür entschieden, das Ansinnen abzuschmettern. In der Folge verfasste die EU-Aussenbeauftragte Catherine Ashton einen Brief, in dem sie die Argumente der Botschafter gegen Neuverhandlungen zusammenfasste, und sandte diesen an Bundespräsident Didier Burkhalter.

EU sieht europäische Grundprinzipien verletzt

Der Brief wurde schon, bevor die EU ihn überhaupt abschickte, an die Tageszeitung Le Temps weitergegeben, die sich nicht lange bitten liess und die Inhalte veröffentlichte. Laut dem Schreiben bezeichnet die EU die Personenfreizügigkeit als ein „europäisches Grundprinzip“. Es sei eine Frage der „Nichtdiskriminierung“, dass man auf dem Gebiet eines anderen Landes eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und sich dort niederlassen dürfe.

Kontingente verhindern Neuverhandlungen

Man könne deshalb nicht mit einem Land über die Personenfreizügigkeit neu verhandeln, wenn sich die Gespräche um Kontingente  für Ausländer und einen Inländervorrang drehten. Eine solche Ausrichtung widerspreche dem besagten Grundprinzip fundamental.

Rechtsposition der Schweiz ist schwach

Es ist allerdings nicht nur eine Frage von Prinzipien, weshalb die EU nicht neu mit der Schweiz verhandeln möchte. Tatsächlich ist die Rechtsposition des Landes schwach. So hatte die Schweiz nach der Annahme des Volksentscheids über die Zuwanderungsbegrenzung vom 9. Februar dieses Jahres um Gespräche ersucht. Das Problem dabei: Der Bundesrat möchte die Gespräche nicht insgesamt neu verhandeln, sondern nur jeweils einzelne Klauseln. Dieses Vorgehen widerspricht aber dem europäischen Rechtsverständnis, wonach über die Verträge insgesamt zu sprechen sei, weil es sonst ständig Verhandlungen über einzelne Artikel geben würde. Rechtssicherheit könne so nicht erreicht werden. Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte deshalb bereits Ende Juni öffentlich gezweifelt, ob man sich durchsetzen könne. Man wisse nicht, wo man am Ende landen werde, erklärte sie. Wie es nach der Ablehnung der Neuverhandlungen durch die EU weitergehen soll, ist noch nicht klar.

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