Zollfreilager in der Schweiz - ein Hort für illegale Machenschaften?

Zollfreilager können in der Schweiz auf eine lange Tradition zurückblicken. Bis heute haben sie eine Pionierrolle inne, auch wenn weltweit immer mehr dieser Flächen entstehen, so zuletzt in Singapur und in naher Zukunft in Luxemburg und Peking. Ein Hauptgrund dafür ist, dass die Kundschaft stetig wächst. Dazu zählen Galerien, Auktionshäuser, reiche Privatleute, Investmentfonds und Spediteure, die ihre Luxusgüter langfristig und sicher aufbewahren wollen.

Moderne Zollfreilager haben mit alten Lagerhallen nichts mehr gemein. Sie werden permanent bewacht und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie etwa die Authentifizierung oder Restauration von Kunstwerken, eine sachgerechte Lagerung kostbarer Weine und Spezialtransporte an. Ausserdem lagern hinter ihren Türen Antiquitäten, Juwelen, Oldtimer, Edelmetalle, Münzen und Luxusuhren. Auch der eigentliche Zweck, kurzfristig und ohne Kosten Waren einzulagern, bevor sie weiterverkauft werden, ist kaum noch gegeben.

Experten schätzen den weltweiten Wert von Luxusgütern auf sage und schreibe vier Billionen US-Dollar. Es gibt allerdings keine offiziellen Zahlen, wie hoch der Anteil der Zollfreilager an diesen Reichtümern ist. Die britische Zeitschrift „Economist“ geht von mehreren hundert Milliarden US-Dollar aus. Der Vorteil der Lager: eine sichere Verwahrung, ein Verzicht auf jegliche Zölle und Abgaben sowie eine diskrete Handhabung, wie sie früher nur das Schweizer Bankgeheimnis bot.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Reiche ihr Geld vermehrt in kostbaren Wertgegenständen und Kunst anlegen. Sie haben Angst vor der schleichenden Inflation, sie sind unzufrieden mit niedrigen Erträgen aus anderen Anlagemöglichkeiten oder scheuen die weltweit zunehmende Steuertransparenz bzw. den steigenden Druck auf bisherige Steueroasen.

Die Schweiz verfügt über zehn Zollfreilager an den Flughäfen Zürich und Genf, in Genf La Praille, Chavornay, Vevey, Martigny, Bern, Chiasso, Embrach und St. Margrethen. Zwar gelten seit einigen Jahren strengere Vorschriften für die Lager – so müssen beispielsweise Inventare geführt werden, in denen Besitzer, Wert und Herkunft der Waren verzeichnet sind – aber für Steuer- oder Geldwäschereibehörden stellen sie weiterhin weisse Flecken auf der Landkarte dar, weil diese keinen Zugriff erhalten.

Die neuen Vorschriften wurden auf Grund verschiedener Skandale erlassen. So wurden in den 1990er Jahren etwa rund 3’000 Schätze der Archäologie aus Italien entdeckt, in 2003 eine grosse Zahl von Funden aus Ägypten. Zum Teil erfolgte eine Rückgabe der gestohlenen Objekte an die Herkunftsländer. Für die Bekämpfung organisierter Kriminalität reicht aber ein nur zollrechtlicher Blickwinkel auf das Problem nicht aus. Kritische Beobachter gehen davon aus, dass zahlreiche Kunden die Anonymität der Freilager ausnutzen, um die Herkunft und Identität der eingelagerten Waren zu vertuschen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fordert deshalb rigidere Kontrollen und hofft darauf, dass der Bundesrat eine politische Strategie entwickelt. Immerhin lagern in der Schweiz laut Schätzungen Güter im Wert von mehr als 100 Milliarden Franken in den Freilagern. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der EFK stellt fest, dass die Nachfrage von Investoren nach Lagerplätzen deutlich gestiegen ist – und zwar in der Zeit nach dem Ausbruch der globalen Finanzkrise und dem Wegfall des Bankgeheimnisses.

Die wachsende Konzentration auf die Verwahrung von Vermögensgegenständen und Luxusgütern entspricht nach Ansicht der Behörde nicht mehr dem ursprünglichen Zweck der Zollfreilager und dem Sinn der Zollgesetze. Wie die EFK weiterhin mitteilt, werden die Bewegungen in den Lagern immer weniger. Teilweise würden Waren über Jahrzehnte eingelagert. Damit stiegen die Risiken eines Missbrauchs – Steuerhinterziehung, Geldwäscherei, verbotener Handel mit Kulturgütern und Rohdiamanten sind einige der möglichen Delikte, die ausser steuerlichen Verlusten vor allem auch einen weiteren Reputationsverlust für das Land bedeuten könnten.

Trotz der Inventarpflicht für sensible Güter verlangen die Betreiber der Freilager laut EFK diese Daten von ihren Mietern in der Regel nicht, obwohl sie bei Zollkontrollen vorgelegt werden müssen. Der Bericht fordert deshalb ein strengeres Kontrollverfahren sowie minimale Standards für die Zollfreilager und auch die mehr als 200 offenen Zolllager der Schweiz. Darüber hinaus solle die Bewilligung zur Einlagerung bei nur geringen Lagerbewegungen in einem bestimmten Zeitraum entzogen werden. Die Zollverwaltung hält die Vorschläge grundsätzlich für richtig, weist aber darauf hin, dass sie eben nur für zollrechtliche Fragen zuständig sei. Für weitere Massnahmen müsse es klare politische Vorgaben geben. Die EFK sieht das genauso.


Nun ist der Bundesrat gefragt. (Bild: Bernard Ladenthin / Shutterstock.com)


Nun ist der Bundesrat gefragt. Er muss beispielsweise dafür sorgen, dass die Zollfreilager dem Geldwäschegesetz unterstellt werden, was nach Angaben des Finanzdepartements bis 2015 geschehen soll. Die Betreiber der Freilager dagegen wiegeln ab. Sie sehen keine Gefahren für einen Missbrauch in Bezug auf Steuerhinterziehung oder Geldwäscherei. Auch den Verdacht, es könnten grosse Mengen an Bargeld in den Depots liegen, weisen sie zurück. Laut Marco Gredig, dem Präsidenten der Vereinigung der schweizerischen Zollfreilager, gibt es keine Anzeichen für eine derartige Einlagerung.

 

Oberstes Bild: Bundesamt für Strassen (ASTRA)

 

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hat Germanistik, Geschichte und Philosophie studiert und ist zusätzlich ausgebildeter Mediendesigner im Segment Druck. Er schreibt seit über 30 Jahren belletristische Texte und seit rund zwei Jahrzehnten für Auftraggeber aus den unterschiedlichsten Branchen.

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